Besitzer mehrer Fahrzeuge oder jene, die es gerne wären, haben die Diskussionen und Meldungen rund um das Kfz-Wechselkennzeichen in den letzten Monaten aktiv verfolgt. Viele haben fleißig mitdiskutiert und versucht, ihre Ideen einzubringen.
Ab dem 01.07.2012 wird es endlich so weit sein, das lang ersehnte Wechselkennzeichen für die Zulassung mehrerer Fahrzeuge wird kommen. Wer sich dabei allerdings ein Modell wie in der Schweiz verspricht, wird der aktuellen Regelung allerdings nicht allzu viel abgewinnen können.
Richtig ist, dass zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen zugelassen werden können. Grundlage hierfür wird ein zweigeteiltes Kennzeichen sein. Ein abnehmbarer Teil (großer) und ein permanenter (kleiner) Teil.
Der große Teil des Wechselkennzeichens, gilt hierbei als “eigentliches” Kennzeichen. Dieser Teil kann abmontiert und am anderen Fahrzeug angebracht werden. Der kleine Teil rechts, ist entweder mit 0-9 durchnummeriert, inklusive Vermerk des “eigentlichen” Kennzeichens. So bleibt auch das Fahrzeug ohne Kennzeichen identifizierbar. Zusätzlich kann sich hier auch das “H” für Oldtimer wiederfinden.
Buchtipp: Autokauf ohne Pannen.
Wichtige Grundlagen
- Das Wechselkennzeichen kann nur für zwei Fahrzeugeverwendet werden.
- zwei Pkw oder zwei Motorräder -> keine Mischung möglich!
- Nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
- Nur für Privatfahrzeuge ohne Personenverkehr
- Kein Güterverkehr / Lieferwagen
Problem: Abstellplatz
- Das “unbenutzte” Fahrzeug, darf nicht öffentlich zugänglichabgestellt werden
- Umfriedung notwendig (Einzel-Garage, abgeschlossener Garten, …)
- keine öffentlich zugänglichen Parkplätze, selbst bei Eigentum (eine Einfahrt oder ein Carport ohne komplette Verschlussmöglichkeit reicht nicht aus!)
- kein Abstellen in Tiefgarage und Parkdecks von Mehrfamilienhäusern, auch wenn von außen abschließbar!
Versicherungen und Steuern
- Laut Marktsituation, sind nach wie vor beide Fahrzeuge zu versichern.
- Einzige Erleichterung: Beide Fahrzeuge können mit der gleichen SF-Klasse eingestuft werden.
- Keine Erleichterungen bei der Kfz-Steuer
- Keine Erleichterungen bei Zulassungskosten
Das Ergebnis
Grundsätzlich lassen sich keine Vorteile für Kfz-Halter bzw. Autofahrer feststellen. Vielmehr bringt das Wechselkennzeichen in dieser Form sogar einige Probleme und Nachteile mit sich. Die Unterbringung des “nicht genutzten” Fahrzeugs ist kaum möglich. Hier verhält es sich, wie bei einem komplett abgemeldeten Fahrzeug. Auch eine Kombination aus Wechsel- und Saisonkennzeichen ist nicht möglich. Das größte Problem ist wohl aber das, dass Wechselkennzeichen nicht für Besitzer von einem Motorrad und einem Pkw infrage kommen. Denn unter verschiedenen Fahrzeugklassen, ist es in keinem Fall kombinierbar.
Im Endeffekt bleibt alles beim Alten.
Auch der ADAC, langjähriger Streiter für Einführung von Wechselkennzeichen, zeigt sich alles andere als zufrieden mit dieser Lösung. Mit Wechselkennzeichen wie im Nachbarland Schweiz, hat das ganze im Endeffekt überhaupt nichts zu tun.

Welchen Anteil der eingenommen Beiträge, nutzen Private Krankenversicherungen dafür, die Beiträge (z.B. im Alter) stabil zu halten? (grobe Richtung: umso mehr, desto besser).
Kein Wunder also, dass sich Versicherungen früh Gedanken zu dem Thema gemacht haben, wie man die Haushalte entlasten könnte. Tarife wurden geschmiedet, entwickelt und bisweilen auch wieder verworfen. Die einen tragen den Wettbewerb über die Leistung aus, die anderen über den Preis. Was das heißt, dürfte klar sein. Genau: Es ist nicht alles Gold was glänzt!
